Heilpraktiker F.Becker Kiel, Praxis für Primärtherapie (PT-Kiel)

Kostenerstattung über Krankenkasse

Die meisten Klienten meiner Praxis tragen die Therapiekosten selbst. Einige Private Krankenkassen übernehmen abhängig vom Vertrag die Kosten für die Psychotherapie (zur Abkläung rufen sie bitte zunächst mich und dann bei ihrer Kasse an !). Bei gesetzlich Versicherten ist eine Abrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Kostenerstattungsverfahren).

Die Kostenerstattung der Psychotherapie in meiner Praxis ist über die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Vorraussetzungen im sogenannten "Kostenerstattungsverfahren" möglich. Wenn sie eine Kostenerstattung über ihre Krankenkasse anstreben unterstütze ich sie hierbei gerne.

Vereinbaren Sie hierzu bitte eine Orienterungsgespräch (Erstgespräch) mit mir in meiner Praxis und geben Sie möglichst schon bei der Terminvereinbarung an, dass Sie eine Kostenerstattung anstreben. Um das Kostenerstattungsverfahren beantragen zu können, werde ich mit ihnen im Erstgespräch eine notwenidige Anamnese durchführen und Sie über den Ablauf des Verfahrens und notwendige Vorbereitungsschritte Schritte (siehe unten) informieren und beraten.

Dieses Orientierungsgespräch + Anamnese wird leider nicht von der Krankenkasse übernommen (da noch keine Bewilligung der Kasse vorliegt) und so müssen Sie die Kosten in Höhe von 50,- Euro selber tragen (Orientierungsgespräch ohne Kostenerstattungsverfahren = 30,- Euro). Private Krankenkassen übernehmen abhängig von Kasse und Vertrag die Kosten der Psychotherapie. Fragen sie hierzu bei ihrer Privaten Kasse nach und machen sie ggf. deutlich, das es sich um tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie handelt (Richtlinienverfahren).

Das Kostenerstattungsverfahren:

Bei der Kostenerstattung durch ihre Kasse, bezahlen sie die Rechnung für die Therapie bei mir zunächst selbst und reichen diese Rechnung dann bei ihrer Kasse ein, so das Ihnen die Kosten entsprechend der Zusicherung durch Ihre Kasse zurückerstattet werden. Bei manchen Kassen ist auch eine direkte Abrechnung von mir mit der Kasse möglich.

Ihre Kasse bezahlt aber die Kosten nur, wenn sie vor Therapiebeginn dem Kostenerstattungsverfahren in ihrem Fall zugestimmt hat ! (Die Rechtsgrundlage für das Kostenerstattungsverfahren finden sie im SGB V §13 Abs.3)

Vorraussetzung für die Anwendung des Kostenerstattungsverfahren ist, das sie bei keinem Therapeuten in ihrer Nähe mit Kassenvertrag einen Therapieplatz in zumutbarer Zeit in Aussicht gestellt bekommen haben. Als zumutbar gilt ein Zeitraum von weniger als drei Monaten (Gemäß Urteil / Rechtsquellen: BSG Az. 6 RKa 15/97).

Um dies belegen zu können, müssen sie eine Reihe von "Absagen" dokumentiert haben. Dokumentiert heisst, das sie sich notieren, welchen Therapeuten (mindesten 5!) sie wann ohne Erfolg angerufen haben.

Eine weitere Vorrausetzung ist, dass ihr Hausarzt oder ein Arzt mit Psychiatrierfahrung ihnen einen Konsiliarbericht ausstellt (Äussschluß möglicher körperlicher Ursachen) und die Notwendigkeit einer Psychotherapie bestätigt und ihnen für die Therapie eine "Notwendigkeits-" bzw. "Dringlichkeitsbescheinigung" ausstellt.

Sind diese beiden Vorraussetzungen erfüllt helfe ich Ihnen dabei, ein formloses Antragsschreiben zu formuliere: "Antrag auf Kostenerstattung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei dem Heilpraktiker (Psychotherapie nach HPG) Fabian Becker..." + einigen Worten von ihnen. Nach zusammenbringen der Unterlagen und des Antrages, schicke ich den Antrag mit den Unterlagen und mit Angaben über meine therapeutische Qualifikation an ihrer Kasse.

Der Aufwand scheint vielleicht im ersten Moment etwas viel, aber es lohnt sich und wenn alles funktioniert kann schnell mit der Therapie begonnen werden.

Bei Fragen, berate ich sie gerne: Tel: 0431/2209934 oder Email: info@primaertherapie-kiel.de